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Finanzierung

Finanzierung
Die Finanzierung richtet sich individuell nach dem Pflege- und Betreuungsbedarf. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Leistungen benötigt werden und wie sich die Kosten zusammensetzen. Die pflegerischen Leistungen werden abzüglich des Selbstbehaltes von der obligatorischen Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Pflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung werden gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von der Grundversicherung übernommen. Für weitere Leistungen beraten wir Sie transparent über mögliche Kosten und klären gemeinsam, welche Unterstützung durch Zusatzversicherungen oder andere Stellen möglich ist.
Kundenbeteiligung
Für Leistungen der Krankenpflege gemäss ärztlicher Verordnung fällt eine gesetzlich festgelegte Kundenbeteiligung von maximal CHF 7.65 pro Tag an. Diese wird direkt den Klientinnen und Klienten in Rechnung gestellt und nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie kommt zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt zum Tragen. Von der Kundenbeteiligung ausgenommen sind: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Personen, deren Leistungen durch die Invalidenversicherung (IV), Militärversicherung (MV) oder Unfallversicherung gedeckt sind.
Pflege durch Angehörige
Wir bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich bei uns anstellen zu lassen und für ihre wertvolle Pflegearbeit eine angemessene finanzielle Entschädigung zu erhalten. Neben der Vergütung unterstützen wir Sie mit individueller Beratung, fachlicher Begleitung und praxisnahen Schulungen. So stärken wir Sie in Ihrer Rolle und stellen sicher, dass Sie die Pflege Ihrer nahestehenden Person mit Vertrauen und Kompetenz leisten können.